DANKE - für Ihre Stimmen!
Hier sind die 20
Kunstparlamentarier
der gewählten Ausstellung!

Der Kunstwahlkampf

Dreißig künstlerische Einzel- und Gruppenkandidaturen haben sich durch ihre Bewerbung für den Kunstwahlkampf qualifiziert – die Entscheidung, welche Projekte in der Ausstellung präsentiert werden, legen die Veranstalter vertrauensvoll in die Hände der Wähler.

Die Kunstwahl und den korrespondierenden Kunstwahlkampf verstehen wir in diesem Sinne als Stilmittel des Ausstellungsthemas, kulturpolitischen nur halbernst gemeinten Gedankenanstoß und vor allem praktisch mit aller Konsequenz zelebrierte „Was wäre wenn...? - Frage. Wie sich die Einschätzung, Auswahl und „Förderung“ von Kunst mit Grundzügen unseres Demokratieverständnisses vereinbaren lässt, davon spricht lediglich die spätere Ausstellung – die Veranstalter selbst werden hierzu konsequent-diplomatisch schweigen. Fragen nach der Qualität und Sinnhaftigkeit klassischer Kultur- und Ausstellungspolitik bleiben von Seiten der Veranstalter ebenso bewusst unberührt.

Von Seiten der Projektverantwortlichen sind Kunstwahl und Kunstwahlkampf lediglich mit einigen wenigen Regeln versehen – ob die teilnehmenden Kandidaten die Qualität ihrer Arbeit für sich sprechen lassen oder aktiv politische Wahlwerbestrategien anwenden ist bewusst frei gestellt.

Die Kunstwahlleitung begleitet das Geschehen im Abstimmungszeitraum mit maximaler Neutralität: Wir stellen ein Grundmaß an Öffentlichkeitsarbeit, versorgen die Kandidaten mit gleichwertigen Druckprodukten als Basis des Wahlkampfes, schicken Kunstwahlbeobachter ins Rennen und führen die Stimmauszählung per SMS und Online-Wahl durch.


Die Regeln des Kunstwahlkampfes im Einzelnen:

Wer also bspw. auf Platz 20 drei Prozent der Stimmen erringt, dem winkt ein Künsterhonorar von 600 € sowie drei Prozent der Ausstellungsfläche für das eigene Exponat. Es existiert sowohl nach oben als auch nach unten keine Begrenzung: Würde ein eventueller Spitzenreiter 40% der Stimmen erringen, stünden dem Kandidaten auch 8000 € Honorar und 40 % der Hallenfläche zu. Gleiches gilt für einen denkbaren 20. Platz, der mit 0,5 % der Stimmen für ein Honorar von 100 € und auf 0,5 % der Gesamtfläche seine Kunstlegislatur antreten muss.


Neugierig geworden? Hier stellen sich unsere Kunstkandidaturen ihren potenziellen Wählern vor!